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| Vertragsgegenstand |
Viamondia ist ein Vertriebspartnerprogramm für die Touristik und bietet unter www.viamondia.de
ein Partnerprogramm („Affiliate Programm“) zur Bewerbung von touristischen Angeboten durch die
gewerbliche Schaltung von Anzeigen (Banner, Textlinks, HTML-Module) im Internet an. Die
Geschäftstätigkeit von Viamondia ist die Vermittlung von Online-Serviceleistungen zwischen dem
Fulfillmentpartner und Ihnen als Vertriebspartner (im folgenden: „Affiliate“).
Ziel des Vertrages ist eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbekooperation. Der
Affiliate bewirbt die von Viamondia bereitgestellten Werbemittel (Angebote, Reise-Datenbanken)
auf seiner Internetseite und erhält eine erfolgsabhängige Werbevergütung (Werbekostenzuschuss,
im folgenden: „WKZ“), wenn ein Kunde vermittelt wird und über die Online-Anzeigen oder
telefonisch touristische Leistungen des Fulfillment-Partners bucht.
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| Fulfillment, Abwicklung der touristischen Leistungen |
Der Fulfillment-Partner von Viamondia ist die reiselinie.de touristik GmbH mit Sitz in der
Flughafenstr. 100, D-90411 Nürnberg - Ust-Idnr.: DE 813460538 - HRB 19124 Registergericht
Nürnberg - Geschäftsführerin: Eylem Kara. Er ist verantwortlich für die Abwicklung der
Dienstleistung im Rahmen der zu erbringenden touristischen Leistungen inklusive aller damit
zusammenhängenden Vorgänge wie Callcenter, Kundenberatung, Rechnungsstellung,
Mahnwesen, Inkasso, Stornierungen, Buchungsabwicklung, Ticketversand und die Abrechnung
sowie Auszahlung der Affiliate-Vergütungen.
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| Zustandekommen des Vertrages, Vertragsdauer |
Viamondia stellt unter www.viamondia.de ein Online-Antragsformular zur Anmeldung als
Teilnehmer am Partnerprogramm bereit. Nach Absenden des ausgefüllten Formulars und
Vervollständigung der persönlichen Angaben im Account des Affiliates wird Viamondia die
Anmeldung prüfen und über die endgültige Aufnahme des Affiliates entscheiden. Mit Annahme der
Partnerschaft von Viamondia erkennt der Affiliate den vorliegenden Partnervertrag ohne jede
Einschränkung an.
Die Teilnahme steht jedem offen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.
Viamondia setzt für seine Affiliates keine besonderen Vorgaben oder Inhalte vorraus, lehnt jedoch
grundsätzlich Bewerber ab, deren Internetseiten gegen geltendes Recht verstossen, die
pornographische, diskriminierende oder fremdenfeindliche Inhalte verbreiten.
Die Mitgliedschaft im Partnerprogramm ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und grundsätzlich
kostenfrei. Entgelte entstehen nur bei gesonderten Vereinbarungen über Zusatzleistungen, z.B. für
die Schaltung einer speziellen Hotline-Nummer oder die Vereinbarung von Sonderkonditionen.
Durch die Teilnahme am Partnerprogramm wird kein Handelsvertretervertrag geschlossen, auch
begründet sie keine Geschäftsbeziehung im Sinne einer Gemeinschaft oder Gesellschaft der
Parteien. Die Parteien sind nicht berechtigt, im Namen des jeweils anderen aufzutreten und/oder
Erklärungen im Namen der jeweils anderen Partei abzugeben oder anzunehmen.
Der Affiliate stimmt mit seiner Anmeldung zum Viamondia-Partnerprogramm dem Empfang von
Mitteilungen und Newslettern von Viamondia im Zusammenhang mit der Partnerschaft zu.
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| Zuteilung der Affiliate-Kennung, Zuordnung von Buchungen |
Die Geschäftstätigkeit gegenüber den Affiliates und die Abrechnung der Werbevergütung (WKZ)
wird mit dem Viamondia Affiliate-System abgewickelt. Dafür stellt Viamondia jedem Affiliate nach
der Anmeldung eine eindeutige Kennnummer (PartnerID) und einen oder mehrere individuelle
Link-Codes (Hyperlinks, Links) zur Verfügung, durch die alle touristischen Leistungen, die ein
vermittelter Kunde auf den bereitgestellten Werbemitteln bucht, dem Affiliate zugeordnet werden.
Der Affiliate bindet die von Viamondia bereitgestellten und von ihm ausgewählten Werbemittel über
einen vorgegebenen Hyperlink in seine Website ein. Die Verantwortung für die korrekte technische
Einbindung der Links liegt im Verantwortungsbereich des Affiliates. Nur wenn die Werbemittel nach
den Anweisungen von Viamondia und unverändert eingesetzt werden, kann seitens Viamondia
gewährleistet werden, dass eine Vermittlung des Affiliates korrekt erfasst und vergütet wird.
Zur korrekten Erfassung der Buchungen und der Zuordnung der Kunden zum Affiliate wird die
PartnerID grundsätzlich im Link (URL) der Buchungsmaschinen (IBE´s) verwendet. Für spezielle,
insbesondere auch externe, Angebote können zusätzlich Cookies mit der PartnerID eingesetzt
werden, die auf dem Computer des Kunden abgelegt sind. Technisch bedingt kann ein Kunde
solche Cookies löschen oder die Annahme verweigern. Ein Vergütungsanspruch seitens des
Affiliates entsteht dann, wenn eine Buchung durch die im Link übergebene PartnerID oder durch
Erfassung der PartnerID aus einem Cookie eindeutig zugeordnet werden kann.
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| Zugang zum Online Affiliate-System (Auswertung & Reporting) |
Der Affiliate hat mit seiner individuellen PartnerID und persönlichem Kennwort die Möglichkeit,
jederzeit Zugriff auf das Online Abrechnungs- und Verwaltungssystem von Viamondia zu nehmen
und kann insbesondere die zur Verfügung gestellten Werbemittel und den Stand der aktuell
aufgelaufenen Umsätze und Vergütungen auf seinem Affiliate-Konto einsehen.
Der Affiliate hat in seinem Account die Möglichkeit, seine persönlichen Angaben jederzeit zu
aktualisieren. Er ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich und verpflichtet, diese Daten
stets auf dem aktuellen Stand zu halten und Änderungen unverzüglich vorzunehmen.
Alle vermittelten touristischen Leistungen werden im Affiliate-Account in den Kategorien Offen,
Abgerechnet und Ausgezahlt, jeweils mit dem vermittelten Umsatz, der Art der vermittelten
Leistung und dem angefallenen WKZ ausgewiesen.
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| Nutzung und Einbindung der Werbemittel, Hotline-Nummer |
Viamondia stellt dem Affiliate unterschiedliche Online-Werbemittel, z.B. in Form von Bannern,
Grafiken, Logos, Buchungsmasken, Komplett-Seiten und Textlinks zur Verfügung und berechtigt
ihn für die Zeit der Zusammenarbeit, die bereitgestellten Medien im Rahmen des Partnervertrags,
auch für selbst gestaltete Internetseiten, zu verwenden. Das Nutzungsrecht kann nach vorheriger
Zustimmung seitens Viamondia an Affiliates übertragen werden, die eine SubID des Affiliates
verwenden. Es erlischt mit Kündigung des Vertrages.
Die für den Zweck der Bewerbung speziell bereitgestellten Medien dürfen nur im Zusammenhang
mit der Bewerbung von Viamondia-Angeboten eingesetzt werden, dem Affiliate steht es daneben
aber frei, weitere Angebote anderer Werbetreibenden auf seinen Seiten zu platzieren.
Der Affiliate kann die bereitgestellten Werbemittel auf beliebigen Seiten einsetzen, wenn diese mit
dem Partnervertrag in Übereinstimmung stehen. Alle Domains, auf denen Anzeigen oder
Werbemittel von Viamondia eingesetzt werden, sind aber zur Möglichkeit der Prüfung zeitnah mit
der Bewerbung im persönlichen Account des Affiliates einzutragen.
Der Affiliate darf die bereitgestellten Werbemittel nur mit Zustimmung von Viamondia abändern.
Insbesondere ist er nicht berechtigt, touristische Angebote mit anderen als den vom Anbieter oder
den Veranstaltern angegebenen Preisen oder Leistungsdaten zu bewerben.
Zusätzlich zu den Online-Werbemitteln bietet Viamondia mit einer speziellen Hotline-Nummer eine
Offline-Buchungsmöglichkeit. Bei Anruf dieser Hotline und konkreter Buchungsanfrage wird der
Kunde telefonisch nach der PartnerID (Hier „Service-Nummer“) gefragt. Die Buchung wird
anschließend mit der Affiliate-Zuordnung im Viamondia System eingegeben und zu den
Konditionen gemäß der jeweils aktuell gültigen WKZ-Tabelle des Affiliates vergütet.
Die von Viamondia in einigen Online-Buchungsmaschinen eingebundenen Hotelbilder stammen,
wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind, aus dem Giata Hotelguide und unterliegen
besonderen Nutzungsbedingungen. Für die Nutzung gelten die AGB der Giata-GmbH in der
aktuellen Version, diese Bestimmungen sind hier einzusehen: www.giata-gmbh.de/agb.
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| Kalkulation, Abrechnung und Auszahlung der Werbekostenzuschüsse |
Die Vergütung wird nach Abreise des Kunden und Abrechnung des Veranstalters gegenüber dem Fulfillment-Partner
dem Affiliate auf seinem Online-Konto gutgeschrieben und zwischen dem 15. und 25. des darauf folgenden Monats
abgerechnet soweit ein Mindestbetrag von 20,- Euro erreicht wird. Der Auszahlungsbetrag wird innerhalb 5 Tagen
auf das Konto des Partners überwiesen. Wenn eine Zahlung per Scheck oder IBAN-Überweisung gewünscht ist, erfolgt
die Auszahlung innerhalb 14 Tagen. Unter der Mindestauszahlungsgrenze liegende Beträge werden in die Abrechnung
des Folgemonats übernommen. Der Anspruch des Affiliates auf die Vergütung entsteht mit Erstellung der End-Abrechnung
für den vorangegangenen Monat. Der Affiliate hat die Möglichkeit, den Auszahlungszeitpunkt durch Veränderung des
Mindest-Auszahlungsbetrags für sein Affiliate-Konto zu ändern. Guthaben auf dem Viamondia Affiliate-Konto werden
nicht verzinst.
Die auf der Internetseite www.viamondia.de und zur Bewerbung des Affiliate Programms
veröffentlichen Vergütungen sind Richt- bzw. Durchschnittswerte für die der Partnerschaft
zugrundeliegenden Werbekostenzuschüsse. Die dem Affiliate zustehende Vergütung ist vom
Reiseveranstalter (Produkt), dem für die Leistung erzielten Netto-Umsatz, sowie den vom Affiliate
dauerhaft erreichten Umsätzen abhängig und wird nach seiner individuellen, jeweils zum
Buchungszeitraum aktuell gültigen, WKZ-Tabelle berechnet. Die vollständige WKZ-Tabelle kann
vom Affiliate jederzeit in seinem persönlichen Account eingesehen werden.
Der vom vermittelten Umsatz abhängige Werbekostenzuschuß richtet sich nach der vom
Veranstalter dem Kunden in Rechnung gestellten Netto-Summe ohne MwSt. Auf dem
Fulfillmentpartner nicht provisionierte Leistungen (u.a. Zuschläge, Steuern, Service- und
Reservierungsentgelte) besteht kein Vergütungsanspruch.
Auszahlungen auf ein deutsches Bankkonto sind für den Affiliate kostenfrei. Sofern Auszahlungen
vom Affiliate per Scheck oder Überweisung ins Ausland angefordert werden, berechnet Viamondia
den banküblichen Gebührensatz für Auslandsüberweisungen.
Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten und Auslagen für die Werbetätigkeit des Affiliates ist
neben der vereinbarten Vergütung ausgeschlossen.
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| Affiliate-Empfehlungen, Affiliates werben Affiliates |
Viamondia bietet seinen Affiliates die Möglichkeit, durch die Bewerbung des Partnerprogramms
selbst, Zusatzverdienste zu erlangen. Dabei wird über einen speziellen Link ein neuer, bisher noch
nicht bei Viamondia angemeldeter Affiliate einem bestehenden Account als „Geworben“
untergeordnet. Der „Werber“ erhält dann gemäß der aktuellen WKZ-Tabelle einen Bonus für alle
oder einen Teil der Umsätze seiner geworbenen Affiliates. Diese Verknüpfung ist nicht zulässig,
wenn „Werber“ und „Geworbener“ Teil einer häuslichen oder gewerblichen Gemeinschaft sind.
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| Werbevergütung für eigene Reisen |
Als Reisebüro sind wir aufgrund vertraglicher Bestimmungen der Reiseveranstalter dazu
verpflichtet, die Reisen ausschließlich zu dem vom Veranstalter ausgeschriebenen Preis zu
verkaufen. Viamondia ist daher nicht dazu berechtigt, Ihnen als Affiliate einen Rabatt oder eine
Werbevergütung für eigene Reisen zu gewähren, wenn Sie der direkte Vertragspartner des
Veranstalters sind.
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| Gewerbsmäßige Tätigkeit, Versteuerung der Einkünfte |
Der Affiliate ist bei einer selbständigen, auf dauerhafte Gewinnerzielung angelegten Tätigkeit
selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls ein Gewerbe anzumelden. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, daß die Teilnahme privater Internetseiten an einem Partnerprogramm dazu führen
kann, dass diese Internetseiten nicht mehr als "privat" sondern als "gewerblich" einzustufen sind
und damit einer anderen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung unterliegen.
Sofern der Affiliate als Unternehmer im Sinne des §2 UstG. geführt wird und Anspruch auf eine
Auszahlung der Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhebt, bestätigt er gegenüber
Viamondia jederzeit und ausdrücklich durch geeigneten Nachweis (z.B. Gewerbeanmeldung, Ust.-
IdNr.), daß er berechtigt ist, in Rechnungen gem. § 14 UStG einen gesonderten Ausweis der
Umsatzsteuer vorzunehmen und insbesondere nicht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19
UStG Abs. 1 tätig ist. Gutschriften zzgl. der gesetzlichen Ust. erfolgen erst ab dem Monat, in dem
die Mitteilung bei Viamondia eingegangen ist. Eine wegen verspäteter Mitteilung rückwirkende
Korrektur von bereits ohne Ust. ausgestellter Gutschriften erfolgt nicht.
Der Affiliate ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich und
wird die erhaltenen Werbevergütungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ggf. seinem
zuständigen Finanzamt zur Kenntnis bringen.
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| Leistungen und Pflichten des Anbieters |
Viamondia stellt dem Affiliate alle für die Bewerbung der angebotenen touristischen Leistungen
erforderlichen Links, Werbemittel sowie Anleitungen zur Verfügung und gewährleistet, dass die
über diese korrekt kodierten Links gebuchten Leistungen erfasst, bearbeitet, gebucht und dem
Affiliate in seinem Online-Account zeitnah dargestellt und vergütet werden.
Der Fulfillment-Partner erfasst alle Buchungen online und erledigt nach Rücksprache mit dem
Kunden die Abwicklung der Leistungen, den Versand der Unterlagen und Rechnungen, die
Zahlungs- und Retourenabwicklung und alle weiteren, mit der Buchung im Zusammenhang
stehenden Dienst- und Serviceleistungen, insbesondere auch die vertragsgemäße Auszahlung der
vereinbarten Werbevergütung an die Affiliates.
Viamondia wird den üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das Viamondia
Affiliate-System 24 Stunden am Tag verfügbar ist. Bei einem Systemausfall wird sich Viamondia
sofort bemühen, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Ausgenommen hiervon
sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen notwendig sind oder durch
Dritte, nicht mit Viamondia verbundenen Unternehmen, verschuldet sind.
Viamondia übernimmt keine Garantie, dass der Betrieb der Werbemittel und der Login ins
Abrechnungssystem ständig verfügbar oder fehlerfrei erreichbar ist. In Ausnahmefällen kann es
dazu kommen, dass eine geringe Anzahl von Transaktionen nicht protokolliert werden können. Ein
Anspruch gegen Viamondia seitens des Affiliate entsteht daraus nicht.
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| Pflichten des Affiliates, Haftung |
Der Affiliate betreibt seine Webseite eigenständig und unabhängig von Viamondia sowie dem
Fulfillment-Partner. Er ist konzeptionell, technisch, inhaltlich sowie im Design allein für seine
Internet-Präsenz verantwortlich, beachtet für seine selbst erstellten Seiten und insbesondere für
die Bewerbung des Internetauftritts die Patent-, Urheber-, Schutz-, Marken- und andere
gewerbliche Schutz- sowie Persönlichkeitsrechte Dritter und verpflichtet sich, diese unter keinen
Umständen (insbes. Suchmaschinen- Werbung & Optimierung) zu verletzen. Insbesondere ist der
Affiliate verpflichtet, keine Namen oder Begriffe von Wettbewerbern in Zusammenhang mit den für
Viamondia beworbenen Angeboten zu verwenden.
Der Affiliate stellt Viamondia im Vorraus von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen
sowie Kosten frei, die Viamondia oder dem Fulfillment-Partner daraus entstehen, dass ein
Anspruch gegen diese geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung oder Inhalte des
Affiliates gegen oben genannte Rechte und/oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.
Der Affiliate sorgt dafür, dass seine Website so gestaltet ist, dass keine Verwechselungsgefahr mit
der Website des Fulfillmentpartners entsteht. Er ist nicht berechtigt, Inhalte oder sonstige Elemente
von der Website oder aus Werbematerialien des Fulfillmentpartners zu übernehmen.
Der Affiliate hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Website ein einfach erreichbares Impressum
enthält und dieses entsprechend der Impressumspflicht eindeutig den Inhaber der Website
benennt. Das Impressum soll auch einen Hinweis auf den Fulfillment-Partner als touristischen
Leistungsträger geben und auf dessen AGB für die touristischen Leistungen verweisen.
Der Affiliate ist verpflichtet, darauf zu achten, dass auf den von Ihm betreuten Webseiten keine
Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige Inhalte, beleidigende, diskriminierende und/oder
verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion,
Behinderung, Nationalität, Alter oder sexueller Neigung erscheinen.
Dem Affiliate ist es untersagt, Reiseangebote, komplette Affiliate-Seiten, Angebotsvorlagen oder
seinen persönlichen Affiliate-Account in (Online-) Versteigerungen (z.B. bei ebay) anzubieten.
Der Affiliate verpflichtet sich, eine übermäßige Beanspruchung der Buchungs- und
Abrechnungssysteme von Viamondia zu vermeiden, insbesondere: a) Besondere
Werbemaßnahmen wie TV- oder Radiowerbung im Vorfeld mit Viamondia abzustimmen, b)
Viamondia mit Klickzwang- oder Massentraffic-Systemen zu bewerben und c) keine
automatisierten Datenbankabfragen auf die angebunden Buchungsmaschinen zu unterhalten.
Der Affiliate verpflichtet sich, ihm durch seine Tätigkeit eventuell bekannt gewordene
Kundenadressen nicht für eigene Zwecke zu verwenden und darüber Stillschweigen zu bewahren.
Diese Verpflichtung gilt über die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages hinaus. Die Parteien
können hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
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| Versand von Werbe E-Mails, Spam-Versand |
Der Affiliate ist im Zusammenhang mit der Bewerbung der von Viamondia bereitgestellten
Werbemittel und seiner Website dazu verpflichtet, keine E-Mails, Kurznachrichten (SMS) oder
Instant Messages (IM) an Personen zu senden, die ihm gegenüber nicht ausdrücklich Ihr
Einverständnis zum Empfang erklärt haben.
Viamondia stellt mit dem Reise-Newsletter als PopUp ein besonderes Werbemittel zur Verfügung,
das zur Kundenbindung und zum Gewinn neuer Interessenten im Opt-In Verfahren eingesetzt
werden kann. Der Affiliate gewährleistet, dass er die Anmelde-Möglichkeit zum Newsletter nicht in
besonders offensiver oder aggressiver Weise einsetzt, er keine Co-Registrierungsmöglichkeit mit
dem Formular verbindet und insbesondere selbst keine E-Mail Adressen in die Datenbank eingibt.
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| Vorrübergehende Sperrung, Deaktivierung des Affiliate-Accounts |
Viamondia ist bei Verdacht auf eine Verletzung der Pflichten aus diesem Vertrag und insbesondere
im Betrugsfall dazu berechtigt, den Affiliate für die Nutzung der Anzeigen/Werbemittel und den
Affiliate-Login für die Dauer der Überprüfung zu sperren. Im Falle einer solchen Sperrung wird
Viamondia den Affiliate umgehend benachrichtigen und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme
einräumen.
Erfolgen über einen Affiliate-Account innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten keinerlei Aktionen,
insbesondere weder Klicks noch Umsätze, geht Viamondia davon aus, dass der Affiliate seine
Werbetätigkeiten eingestellt oder kein Interesse an einer aktiven Partnerschaft hat. Viamondia ist
dann zur automatischen oder manuellen Deaktivierung des jeweiligen Accounts berechtigt. Der
Affiliate kann seinen Account jederzeit durch Mitteilung an Viamondia wieder freischalten lassen.
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| Vereinbarte Entgelte für die Partnerschaft |
Die Partnerschaft ist grundsätzlich kostenfrei. Entgelte entstehen nur dann, wenn sie ausdrücklich
zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sind.
Viamondia bietet gewerblich tätigen Affiliates Zusatzleistungen an, etwa die Bereitstellung einer
eigenen Hotline-Nummer mit individueller Ansage des Affiliates oder die generelle Hochstufung in
eine höhere Vergütungsstufe. Die Entgelte für diese Leistungen werden individuell vereinbart und
sind vom Affiliate durch Verrechnung mit seinem Affiliate-Konto an Viamondia zu leisten. Deckt
sein Vergütungsanspruch die Entgelte nicht oder nicht vollständig, wird er sie nach Vorlage einer
ordentlichen Rechnung auf das Konto von Viamondia überweisen.
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| Externe Datenbanken, unabhängige Leistungsanbieter |
Viamondia bindet innerhalb des touristischen Netzwerkes weitere, externe Partnerprogramme ein,
um seinen Affiliates eine größere Auswahl an Werbemitteln und Vergütungs-Möglichkeiten zur
Verfügung zu stellen. Dazu schließt Viamondia direkt einen Kooperationsvertrag mit dem externen
Anbieter, bindet seine Werbemittel in das Viamondia-Partnernetzwerk ein und sorgt für die
Statistiken und die Abwicklung der Zahlungen an die Affiliates.
Der Vertrag zwischen dem externen Anbieter und dem Affiliate wird stellvertretend von Viamondia
geschlossen. Dem Affiliate steht daher ein Vergütungsanspruch gemäß der vom Anbieter mit
Viamondia geschlossenen Vereinbarung direkt gegen den externen Anbieter zu. Die
Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs aus Leistungen dieser Datenbanken gegen
Viamondia ist ausgeschlossen, wenn der Anbieter die Vergütung gegenüber Viamondia schuldet.
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| Haftung des Anbieters |
Viamondia haftet nicht für entgangenen Gewinn, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, Schädenoder
Folgeschäden durch Missbrauch, Betrug oder sonstige Aktivitäten seiner Vertragspartner
oder des Affiliates und der damit verbundenen Folgeschäden. Im Falle eines Datenverlustes haftet
Viamondia nur, insofern der Affiliate seine Daten in anwendungsadäquaten Abständen,
mindestens jedoch einmal wöchentlich, als Datensatz oder in ausgedruckter Form sichert.
Für Folgen aufgrund von Störungen und Beschränkungen der bereitgestellten Werbemittel haftet
Viamondia nicht, sofern sie unabwendbar (höhere Gewalt, Streik, Katastrophen oder
Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen) oder für einen ordnungsgemäßen
Betrieb des Viamondia Affiliate-Systems erforderlich sind.
Im übrigen ist die Haftung von Viamondia, seiner Vertreter und Erfüllungs- sowie
Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Fall einer
Schadensersatzverpflichtung von Viamondia wird die Haftung für Vermögensschäden auf den
typisch vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und maximal auf die
Höhe der durschnittlichen monatlichen Werbevergütung des Affiliates im Zeitraum des letzten
Monats begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die
Haftungsbeschränkung gilt auch für sonstige vertragliche und/oder außervertragliche Ansprüche.
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| Datenschutz, Vertraulichkeit |
Viamondia verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des
Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und alle weiteren datenschutzrechtlichen Vorschriften,
insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses zu beachten.
Die elektronische Speicherung der vom Affiliate angegebenen personenbezogenen Daten, deren
Verarbeitung und die Übermittlung an mit Viamondia vertraglich verbundenen Dritten gilt für den
Zeitraum der Partnerschaft und darüber hinaus zur Wahrung berechtigter Ansprüche oder
Nachweispflichten als genehmigt. Viamondia verpflichtet sich, die E-Mail Adresse des Affiliates
und insbesondere seine persönlichen Angaben nicht zu Werbe- oder anderen Zwecken zu nutzen,
die keinerlei Bezug zu diesem Partnervertrag haben.
Sollte der Affiliate gegen Pflichten dieser AGB verstoßen und tritt dadurch - insbesondere durch
wettbewerbswidrige Werbung - eine Schädigung Dritter ein, berechtigt er Viamondia im Vorraus,
seine persönlichen Daten an geschädigte Dritte weiterzugeben.
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| Kündigung, Beendigung des Vertrages |
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei
Wochen beendet werden. Eine außerordentliche Kündigung seitens Viamondia ist im Falle der
Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag ohne Einhaltung einer Frist möglich.
Nach Beendigung des Vertrags, insbesondere aber im Falle einer Verletzung von
Vertragsbedingungen erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte an den von Viamondia
zur Verfügung gestellten Anzeigen und sonstigen Werbemitteln. Der Affiliate ist sodann
verpflichtet, unverzüglich und innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen alle Verweise auf
Viamondia und eingesetzte Werbemittel zu löschen sowie von seinen Seiten zu entfernen.
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| Änderungen und Ergänzungen |
Viamondia behält sich vor, diese AGB unter Einhaltung einer Ankündigungs- und Änderungsfrist
von zwei Wochen zu ändern oder zu ergänzen und insbesondere vereinbarte
Werbekostenzuschüsse anzupassen.
Änderungen werden per E-Mail angekündigt und gelten als genehmigt, wenn innerhalb der
Ankündigungsfrist keine Vertragskündigung seitens des Affiliates erfolgt. Widerspricht der Affiliate
den Änderungen innerhalb der Ankündigungsfrist, gilt der Vertrag automatisch und ohne
gesonderte Erklärung seitens Viamondia zum nächstmöglichen Zeitpunkt als gekündigt.
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| Salvatorische Klausel |
Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die
Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Vereinbarung soll
eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung und dem
mutmaßlichen Interesse beider Vertragspartner am nächsten kommt.
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| Gerichtsstand |
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche
und Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Nürnberg vereinbart, soweit beide
Vertragspartner Vollkaufleute sind oder ein Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat oder ins
Ausland verlegt.
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| viamondia.de ® Nürnberg - 2012 |
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